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Bautagebuch


22.11.02: Der Bauantrag wurde abgelehnt

An diesem Abend fanden wir eine Nachricht vom Bauamt auf unserem Anrufbeantworter vor: "Es gäbe da ein kleines Problem und wir sollten doch mal zurückrufen ..." 

Nun, wir hatten ehrlich gesagt kein kleines Problem, eher ein größeres:

 

Unsere Baugenehmigung konnte nicht erteilt werden, da im Bebauungsplan festgelegt war, dass das Dach einen Neigungswinkel nur zwischen 20 und 45 Grad haben darf. Für das Hauptdach traf dies auch zu, allerdings waren der Friesengiebel (60 Grad) und das Krüppelwalmdach (52 Grad) außerhalb dieses Rahmens. Den Bebauungsplan hatte unser Baubetreuer nachträglich angefordert und auch vermutlicherweise gelesen. Dabei war er wohl ausgegangen, dass diese Vorgabe nur für das Hauptdach gültig war - ein fataler Fehler.

 

Wir waren ziemlich enttäuscht und es mag etwas naiv klingen, aber wir sind doch die Laien und die Fachleute saßen bei HvH. Zumal das Haus laut Prospekten und allen Unterlagen immer wieder mit A04 - 45 Grad bezeichnet wird.

 

Beim Stöbern im Internet fanden wir einen ganz ähnlichen Fall eines Bauherrn mit HvH, in diesem Fall musste ein komplett neues Haus her - eine Tatsache, mit der wir uns nicht abfinden wollten ...

 

Nachdem eine Sondergenehmigung nicht erteilt wurde, herrschte erhöhter Schriftverkehr mit HvH. Nachdem wir dann einen Anruf der Geschäftsführung erhielten, in dem wir deutlich machten, dass der Fehler nicht von uns verschuldet war, konnten wir uns darauf einigen, dass gegen einen geringen Aufpreis die Form des Friesengiebels sowie die Krüppelwalmseiten so abgeändert wurden, dass alle Auflagen erfüllt wurden. (Ein wirklich positiv denkender Gesprächspartner - Danke !)

 

An dieser Stelle müssen wir betonen, das HvH wirklich bemüht war uns zu helfen, und nicht "stur" auf seinem Konzept "Häuser von der Stange" pochte.

 

 

 

 

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